Die beiden Grabhügel heben sich deutlich aus dem Gelände hervor. Mit einer Höhe von fast 5 m präsentieren sie sich in der Landschaft. Bei der Höhenlage von 890 m ü. NN ist die Nutzung als Bestattungsplatz aber fraglich. Fast alle bronzezeitlichen Grabhügel bevorzugten Höhen zwischen 400 und 520 m ü. NN.